Allgemeine Geschäftsbedingungen Computer & Telefon Shop Bielek, Inh. Udo Bielek im folgenden genannt : Udo Bielek
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung an. Dies gilt auch wenn Udo Bielek anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftl. Bestätigung durch Udo Bielek.
2. Auftragsbestätigung und Angebote
Die Angebote von Udo Bielek sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftl. Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.
3. Liefertermine
Liefertermine und - fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich, wenn Udo Bielek sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt hat. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so bewirkt dies noch nicht ohne weiteres das Recht des Käufers wegen Überschreitung des Liefertermins vom Vertrag zurückzutreten, vielmehr sind Mahnungen, Setzung einer angemessen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich.
4. Preise
Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste von Udo Bielek berechnet. Sie verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie schließen zusätzliche, vom Kunden gewünschte Sonderverpackung oder Liefermodalitäten nicht ein.
Vereinbarte Preise sind nur bindend, wenn Lieferung oder Leistung durch Udo Bielek innerhalb von 6 Wochen nach Auftragsbestätigung zu erfolgen hat, andernfalls gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise von Udo Bielek.
5. Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Forderungen sind sofort fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe geltend gemacht (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur dann statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder durch Udo Bielek als unbestritten anerkannte Gegenansprüche des Käufers handelt.
Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund durch den Käufer nicht eingehalten, ist Udo Bielek berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder bereits ausgelieferte Ware zurückzunehmen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, ist Udo Bielek berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr für die Produkte geht mit deren Übergabe an die Spedition oder an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendungen und bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung und Reparatur sowie bei Auslieferung der Produkte mit unseren eigenen Lieferfahrzeugen.
7. Eigentumsvorbehalt
Udo Bielek behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor. Gerät der Käufer mit Zahlung in Verzug, ist Udo Bielek berechtigt, eine erteilte Befugnis zur Weiterveräußerung zu widerrufen, Ware zurückzunehmen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bei einem Weiterverkauf tritt der Käufer den Veräußerungserlös in Höhe der noch ausstehenden Forderung aus dem Liefervertrag an Udo Bielek ab. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, Udo Bielek den Schuldner zu benennen, diesem die Abtretung anzuzeigen und Unterlagen in Bezug auf die Veräußerung der Ware zu übermitteln. Eine Forderungsabtretung des Käufers an seine Bank oder Gläubiger bedarf der vorherigen Zustimmung durch Udo Bielek. Im Übrigen darf der Käufer den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen.
8. Schutzrecht
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder für andere kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Beim Verkauf von Software verweist Udo Bielek auf die Geschäftsbedingungen (z.B. Lizenzvertrag) des jeweiligen Softwareherstellers.
9. Gewährleistung & Haftung
Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich zu prüfen. Ist der Käufer Kaufmann sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen bzw. vor Weiterverarbeitung oder -veräußerung Udo Bielek gegenüber anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Erkennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
Für von uns gelieferte neue Produkte leisten wir bei Kaufleuten 1 Jahr Gewährleistung ab
Übergabe (für gebrauchte Produkte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, § 444 BGB).
Ist der Kunde kein Kaufmann, gilt für von uns gelieferte Produkte eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe (für gebrauchte Produkte 1 Jahr, § 444 BGB).
Sowohl bei Kaufleuten als auch bei Nichtkaufleuten gilt, dass Udo Bielek mangelhafte Ware entweder zurücknimmt und einwandfreie Ware liefert oder Udo Bielek unter Wahrung der Interessen des Käufers berechtigt ist, nachzubessern. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandeten Produkte zur Verfügung zu stellen, damit sich Udo Bielek von dem behaupteten Mangel überzeugen kann. Geschieht dies nicht, kann der Käufer sich auf Mängel der Ware nicht berufen. Bei Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung) haftet Udo Bielek, dessen Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und beschränkt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden. Dieser Ausschluss gilt nicht bei einem schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere wenn die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird sowie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn an dem mangelhaften Produkt unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung
- Feuchtigkeit, zu hoher Staubgehalt (FDD), zu niedrige Temperatur
- falsche oder fehlerhafte Software oder Verarbeitungsdaten aller Art (z.B. Viren)
- unsachgemäße Installation von Software anderer Lieferanten
- unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler oder fahrlässiges Verhalten des Kunden
- Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Strom-
quellen
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Udo Bielek leistet keine Gewähr für Verbrauchsmaterial wie Datenträger jeglicher Art, Papier, Farbbänder usw.
Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, d. h. der Kunde hätte dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Udo Bielek alle Aufwendungen zu ersetzen, die Udo Bielek durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
10. Montageleistungen
Soweit Udo Bielek aufgrund besonderer Vereinbarungen Montageleistungen bzw. Leistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Produkten übernimmt, richten sich Art und Umfang der Montageleistung nach der gesondert zu treffenden Montagevereinbarung, ebenso die Vergütung, die regelmäßig nicht im Produktpreis enthalten ist. Die Bezahlung der Rechnung für das Produkt hat unabhängig von der Montage zu erfolgen, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
11. Schlußbestimmung
An Kostenvoranschlägen, Montagezeichnungen, Mustern oder Modellen behält sich Udo Bielek die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Waren und Produktlieferungen und Leistungen von Udo Bielek gültig. Es gilt deutsches Recht auch im Verhältnis zu ausländischen Vertragspartnern. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Olbernhau.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner Entstehung sowie seiner Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Geschäftssitz von Udo Bielek bestimmt.